Allgemein-toxikologische Gutachten
Gutachten zur toxikologischen Bewertung von Substanzen, die von Bedarfsgegenständen abgegeben werden, umfassen insb. Gutachten zur Risikoabschätzung für Schadstoffe in Gegenständen des täglichen Bedarfs wie Kleidung und andere Textilien, Spielzeug, Körperpflegemittel, etc.
Insb. bei Kleidung kann die Belastung mit Fremdstoffen eine erhebliche Rolle spielen, wenn die betreffenden Fremdsubstanzen toxikologisch kritisch sind. Entsprechende Datensammlungen weisen einige hundert Grundsubstanzen als sog. „Textilhilfsmittel“ aus. Derartige Substanzen sind nicht zuletzt deswegen als problematisch anzusehen, weil ihre Aufnahme über die Haut erfolgen kann, was zu einer deutlich höher einzuschätzenden Wirkungsstärke führt, wenn sie mit der Wirkungsstärke der gleichen Menge an Substanz verglichen wird, die über den Magen-Darm-Trakt aufgenommen wird. Beispiele für derartige Hilfsmittel sind Formaldehyd-Abkömmlinge, Zinnorganische Verbindungen (insb. Dialkylzinn-Verbindungen), Biozide wie z.B. Permethrin, Organische Phosphor-Verbindungen („Organophosphate“), Färbemittel sowie Antimon-Verbindungen.
Ein weiterer Bereich mit potentieller Gefährdung durch abgegebene Schadstoffe ist Kinderspielzeug aus Holz oder aus Plastikmaterialien. Aus ihnen können insb. verschiedenartige Anorganische Farbkomponenten wie Cadmium- oder Blei-Verbindungen, Weichmacher, Nickel-Verbindungen, Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe („PAK“) sowie Phenol und Formaldehyd abgegeben werden.